
Vorwurf Russland-Spionage: Ex-FPÖ-Politiker gewinnt vor Gericht gegen die Kronen Zeitung

Wie das in AfD- und FPÖ-nahen Kreisen gut vernetzte Grazer FREILICH Magazin heute berichtete, hat die auflagenstärkste österreichische Tageszeitung eine krachende Niederlage vor Gericht erlitten. Der frühere FPÖ-Bundesrats- und Nationalrats-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein hatte gegen das Blatt geklagt, weil dieses durch die Art seiner Berichterstattung den Eindruck erweckt hatte, Jenewein sei in geheime Tätigkeiten für Russland verstrickt.
Das Urteil trägt das Datum vom 31. März 2026, wurde jedoch erst am 16. April durch einen X-Beitrag des österreichischen Politik-Beraters Heimo Lepuschitz weiter bekannt, der die juristische Pressemitteilung postete. Spöttisch kommentierte Lepuschitz seinen Beitrag folgendermaßen:
"Der 'Russland Spin' wird langsam teuer für die Kampagnenmedien."

Laut Urteilsverkündigung muss die Kronen Zeitung Jenewein 3.500 Euro Schadenersatz wegen unerwiesener Behauptungen zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem verpflichtete Richterin Barbara Zauner das Presseorgan dazu, das Urteil innerhalb von vierzehn Tagen abzudrucken, wobei sie für die äußere Gestaltung des Abdrucks genaue Vorgaben machte. Auch dieser Bestandteil des Urteils dürfte die Kronen Zeitung noch einmal 1.500 Euro kosten. Es war eine Fotografie dieser Urteilsveröffentlichung aus der Kronen Zeitung vom 15. April, die Lepuschitz postete.
Damit nicht genug: FREILICH deutet das Urteil dahingehend, dass damit den Medien – zumindest in Österreich – enge Grenzen gesetzt werden, welche Eindrücke sie über Personen erzeugen dürfen, insbesondere wenn es sich um die heikle Frage von Beziehungen nach Russland dreht. Demnach geht es nicht nur um konkrete Aussagen, sondern auch "um die Wirkung von Bild und Text im Zusammenspiel", sofern sie beim Publikum einen dahingehenden Verdacht aufkommen lässt.
So dürfe die Kronen Zeitung nun keine Abbildungen von Jenewein mehr verbreiten, wenn sie mit einem Text einhergeht, der den Eindruck vermittele, "er sei Teil eines russischen Agentennetzwerks in Österreich und/oder er sei wegen Spionagetätigkeiten für die Russische Föderation angeklagt." (FREILICH zitiert hier den Wortlaut des Urteils). Dieses Verbot dürfte bereits auf lediglich "subtile oder suggestive Formen der Darstellung" mittels einer auf einen solchen Eindruck abzielenden Kombination von Bildmaterial und Begleittext zutreffen, meint die FREILICH-Redaktion.
Jenewein galt während seiner Zeit als Politiker als vehementer Kritiker der Zustände im österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Im Rahmen der sogenannten BVT-Affäre kam es 2021 zu einer Hausdurchsuchung bei Jenewein; Er wurde im Jahr 2024 unter dem Vorwurf der Verletzung von Amtsgeheimnissen angeklagt.
Eine Verurteilung erfolgte 2025 wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung. Von weiteren Vorwürfen sprach das Gericht Jenewein damals frei. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, da der Ex-Abgeordnete Berufung eingelegt hat. In einem Interview mit der rechtsgerichteten österreichischen Zeitschrift Info-DIREKT nahm Jenewein 2024 Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Das presserechtliche Urteil von Ende März 2026 ist auch für die deutsche Politik von Relevanz, da Jenewein seit Herbst 2025 als Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag auftritt. Ebenfalls eine Partei, der Vertreter von Konkurrenzparteien gerne eine allzu große Russland-Nähe nachsagen.
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